4.4.2011 | Nanotechnologie

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Bild: www.bafu.admin.ch

Die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in Lebensmitteln in der so genannten Novel-Food-Verordnung sind nach rund drei Jahren endgültig gescheitert. Folglich werden bis auf weiteres keine behördlichen Zulassungsverfahren und keine Kennzeichnung erfolgen, womit die Konsumentinnen und Konsumenten keine Sicherheit und Wahlfreiheit bei nanohaltigen Lebensmittelprodukten haben werden. Nanomaterialien werden heute in Lebensmitteln bereits als Rieselhilfen in beispielsweise Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen wie Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Nährstoffe verwendet. Mögliche Risiken bei der Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt sind aber bisher kaum erforscht. In der Schweiz erscheint es dem Bundesrat wenig realistisch, dass die Schweiz im Alleingang eine Deklarationspflicht für alle Nanoprodukte einführt. Nach der Einschätzung des Bundes schliessen heutige Gesetze implizit auch synthetische Nanomaterialien bzw. Nanopartikel ein. Es gäbe somit zurzeit keinen Bedarf für eine nanospezifische Gesetzgebung.

externer Link: EU-Koordination
externer Link: BAG: Bericht Dialogplattform: Konsumenteninformationen zu Nano-Produkten
externer Link: Synthetische Nanomaterialien. Grundlagenbericht zum Aktionsplan 

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